Honorarvereinbarung
Unser Honorar richtet sich nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV). In der Mehrzahl der Fälle wird der Gegenstandswert der Leistung zur Ermittlung der Vergütung herangezogen. Dieser berücksichtigt neben der Tragweite der Angelegeheit insbesondere deren Umfang und Schwierigkeit.
Pauschalen können in den seltensten Fällen angelegt werden. Ein gutes Beispiel hierfür wäre die weitgehend standardisierbare Erstellung der monatlichen Gehaltsabrechnungen Ihrer Angestellten.
Im Vorhinein schwer einzuschätzende Dienstleistungen, wie Beratungsgespräche zur Steuerplanung und Steuergestaltung, Due-Dilligence-Prüfungen oder die Vertretung im Rechtsbehelfsverfahren (Einspruch beim örtlich zuständigen Finanzamt oder Klage vor dem Finanzgericht), werden abgerechnet nach angefallenem Zeitaufwand. Der Einsatz des Bearbeiters richtet sich nach der Komplexität der Angelegenheit. Zusammengefasst sind die Stundensätze folgendermaßen gestaffelt:
Geschäftsführer: € 150,00
Berufsträger: € 130,00
Besonders qualifizierte und erfahrene Mitarbeiter: € 110,00
Bilanzbuchhalter: € 90,00
Buchhaltungskräfte: € 70,00
Die Stundensätze verstehen sich als Netto-Beträge je volle Stunde. Die Abrechnung erfolgt je angefangene Viertelstunde.
Für den Fall der Fälle:
Die Damen und Herren in unserer Kanzlei leisten hervorragende Arbeit, die es verdient, entlohnt zu werden. Unsere Rechnungsstellung erfolgt transparent nach der Steuerberatervergütungsverordnung. Im unwahrscheinlichen Fall, dass Mandanten nicht gewillt sind, korrekt gestellte Rechnungen zu begleichen, werden wir die Angelegenheit zum Forderungsinkasso übergeben.